Das Gesetz gilt – und die Abmahner sind aktiv
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Online-Händler, die ihre Shops noch nicht angepasst haben, riskieren Bußgelder bis zu 100.000 Euro und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Dieser Guide zeigt Ihnen den Weg zur Compliance – und warum Barrierefreiheit auch Ihr SEO-Ranking verbessert.
- Einleitung: Warum Barrierefreiheit jetzt Pflicht ist
- Was ist das BFSG? Hintergrund und Rechtsgrundlage
- Wer ist betroffen? Schwellenwerte und Ausnahmen
- Die konkreten Anforderungen: WCAG 2.1 AA in der Praxis
- Abmahnwelle BFSG: Risiken, Bußgelder und Verteidigung
- Barrierefreiheit als SEO-Turbo: Warum Google inklusive Shops bevorzugt
- Die BFSG-Checkliste: 12 Punkte für Ihren Online-Shop
- Umsetzungs-Roadmap: In 6 Schritten zur Compliance
- Tools und Tests für die Barrierefreiheitsprüfung
- Die Barrierefreiheitserklärung: Was muss rein?
- Häufig gestellte Fragen (Glossar)
Einleitung: Warum Barrierefreiheit jetzt Pflicht ist
In Deutschland leben etwa 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung – und weitere Millionen mit temporären oder altersbedingten Einschränkungen, die das Navigieren durch einen Online-Shop zur täglichen Herausforderung machen. Ob Sehbehinderung, motorische Einschränkung, Hörschädigung oder kognitive Beeinträchtigung: Für all diese Menschen war der digitale Handel bisher ein Hindernisparcours aus unzugänglichen Interfaces und unüberwindbaren Barrieren.
Die Europäische Union hat mit dem European Accessibility Act (EAA) einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen, der in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt wurde. Seit dem 28. Juni 2025 gilt es – ohne Übergangsfristen für digitale Dienstleistungen. Das bedeutet: Online-Shops, die sich an Privatkunden (B2C) richten, müssen jetzt barrierefrei sein.
Doch das BFSG ist weit mehr als eine regulatorische Pflichtübung. Es ist eine strategische Chance. Denn Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Nutzererfahrung für Menschen mit Behinderungen – sie verbessert die Nutzererfahrung für alle. Und Google belohnt genau das mit besseren Rankings. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie als Online-Händler wissen müssen: von den rechtlichen Grundlagen über die konkreten technischen Anforderungen bis hin zu einer praxiserprobten Umsetzungs-Roadmap.
„Barrierefreiheit ist kein Feature, das man am Ende eines Projekts hinzufügt. Sie ist eine Designphilosophie, die von Anfang an in die DNA eines digitalen Produkts eingewoben werden muss – wie Sicherheit oder Performance."
Was ist das BFSG? Hintergrund und Rechtsgrundlage
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 – dem European Accessibility Act (EAA). Ziel des Gesetzes ist es, Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
Diese vier Prinzipien sind nicht willkürlich gewählt – sie stammen aus den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), dem international anerkannten Standard für digitale Barrierefreiheit. Das BFSG verweist über die harmonisierte Norm EN 301 549 auf die WCAG 2.1 Stufe AA als technischen Maßstab.
Die vier WCAG-Prinzipien (POUR)
Perceivable (Wahrnehmbar): Alle Inhalte müssen so dargestellt werden, dass sie von allen Sinnen erfasst werden können – auch ohne Sehen oder Hören.
Operable (Bedienbar): Die gesamte Oberfläche muss per Tastatur, Sprachsteuerung oder assistiver Technologie bedienbar sein.
Understandable (Verständlich): Texte, Navigation und Fehlermeldungen müssen klar und vorhersehbar sein.
Robust: Inhalte müssen mit verschiedenen User-Agents und assistiven Technologien kompatibel sein.
Zeitlicher Rahmen und Übergangsfrist
Das BFSG wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Eine 3-jährige Übergangsfrist beginnt.
Das BFSG tritt vollständig in Kraft. Alle B2C-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr müssen ab diesem Tag barrierefrei sein.
Erste Abmahnwellen werden dokumentiert. Marktüberwachungsbehörden beginnen mit Kontrollen. Wettbewerber und Verbände mahnen nicht-konforme Shops ab.
Die Behörden verschärfen Kontrollen. WCAG 2.2 gewinnt an Bedeutung. Barrierefreiheit wird zum Standard-SEO-Faktor und Conversion-Hebel.
Wer ist betroffen? Schwellenwerte und Ausnahmen
Das BFSG gilt im Kern für alle Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die sich an Verbraucher (B2C) richten. Das umfasst:
- Online-Shops (unabhängig vom Sortiment)
- Buchungsportale (Reisen, Veranstaltungen, Unterkünfte)
- Digitale Kundenportale und Self-Service-Bereiche
- Webseiten, die einen Vertragsabschluss ermöglichen
- E-Banking und Finanzdienstleistungen
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von der Verpflichtung befreit. Die Schwellenwerte sind:
Weniger als 10 Beschäftigte
Das Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Personen (Vollzeitäquivalent).
Max. 2 Mio. € Umsatz
Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme beträgt maximal 2 Millionen Euro.
Achtung: Produkte sind nicht ausgenommen!
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Wenn Sie Produkte verkaufen, die selbst unter das BFSG fallen (z.B. E-Book-Reader, bestimmte IT-Hardware, Bankautomaten), müssen diese auch als Kleinstunternehmen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Zudem: Auch wenn Ihr Unternehmen unter die Ausnahme fällt – die Umsetzung von Barrierefreiheit ist trotzdem dringend empfohlen, da sie Ihre Zielgruppe erweitert, die Core Web Vitals verbessert und Abmahnrisiken eliminiert.
B2B vs. B2C: Eine häufige Fehleinschätzung
Reine B2B-Unternehmen sind grundsätzlich nicht unmittelbar vom BFSG betroffen, da sich das Gesetz auf Verbrauchergeschäfte konzentriert. Allerdings gibt es zwei wichtige Einschränkungen: Erstens kann auch eine „primär B2B"-Website betroffen sein, wenn sie Endverbraucher-Bereiche enthält (z.B. einen öffentlich zugänglichen Webshop). Zweitens werden B2B-Unternehmen über Lieferkettenanforderungen ihrer Kunden indirekt gezwungen, Barrierefreiheit nachzuweisen – ähnlich wie bei der NIS2-Richtlinie im Bereich Cybersicherheit.
Die konkreten Anforderungen: WCAG 2.1 AA in der Praxis
Die WCAG 2.1 AA besteht aus 50 Erfolgskriterien. Für Online-Händler sind die folgenden Bereiche besonders kritisch, weil hier die häufigsten Verstöße auftreten und die größten Barrieren für Nutzer entstehen:
Jedes Produktbild muss einen aussagekräftigen Alt-Text haben, der den Inhalt beschreibt. Dekorative Bilder erhalten ein leeres alt-Attribut (alt=""). Ohne Alt-Texte sind Screenreader-Nutzer blind für Produktfotos.
Der gesamte Shop – inklusive Navigation, Suche, Filter, Warenkorb und kompletter Checkout – muss ohne Maus bedienbar sein. Jedes interaktive Element muss per Tab erreichbar und per Enter/Space aktivierbar sein.
Text muss ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund aufweisen (3:1 für großen Text). Informationen dürfen nie allein über Farbe vermittelt werden (z.B. rote Fehlermeldungen müssen auch textlich erkennbar sein).
Alle Eingabefelder im Checkout müssen korrekt mit <label>-Elementen beschriftet sein. Fehlermeldungen müssen klar formuliert und programmatisch mit dem fehlerhaften Feld verknüpft sein (aria-describedby).
Korrekte Überschriftenhierarchie (H1→H2→H3), semantische Elemente (<nav>, <main>, <footer>), Landmark Roles und logische Tab-Reihenfolge. Screenreader navigieren primär über die Seitenstruktur.
Inhalte müssen bei 200% Textvergrößerung ohne Informationsverlust nutzbar bleiben. Kein Content darf bei Zoom abgeschnitten werden. Mobile Ansichten müssen ebenso barrierefrei sein wie Desktop.
Produktvideos müssen Untertitel haben. Rein visuelle Informationen in Videos (z.B. Produktdemos) sollten durch Audiodeskription ergänzt werden. Live-Streams sind von der Untertitelung vorerst ausgenommen.
Der Tastaturfokus muss jederzeit sichtbar sein (Focus Indicator mit mindestens 2px Kontrast). Bei Modale, Overlays und dynamischen Inhalten muss der Fokus korrekt gesetzt und beim Schließen zurückgeführt werden.
Checkout-Prozess: Der kritischste Bereich
Der Checkout ist der neuralgische Punkt für Barrierefreiheit im E-Commerce. Hier findet der Vertragsabschluss statt – und hier drohen die größten rechtlichen Risiken. Ein barrierefreier Checkout umfasst:
- Korrekte Input-Types:
type="email",type="tel",autocomplete-Attribute für Adressfelder - Fehlerbehandlung: Klare, verständliche Fehlermeldungen mit konkreten Hinweisen zur Korrektur
- Fortschrittsanzeige: Ein zugänglicher Multi-Step-Indikator mit ARIA-Attributen
- Zahlungsoptionen: Alle Zahlungsmethoden müssen per Tastatur auswählbar sein
- Bestellbestätigung: ARIA-Live-Regions für dynamische Statusmeldungen
Abmahnwelle BFSG: Risiken, Bußgelder und Verteidigung
Seit dem Inkrafttreten des BFSG im Juni 2025 hat sich die befürchtete Abmahnwelle materialisiert. Zahlreiche Online-Händler haben Abmahnschreiben erhalten – teilweise pauschal und standardisiert, teilweise gezielt und detailliert. Die rechtlichen Risiken sind real und erheblich:
Behördliche Sanktionen
Marktüberwachungsbehörden der Länder
Bis zu 100.000 €Bußgelder bei Nichteinhaltung. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen droht zusätzlich ein Vertriebsverbot für das digitale Angebot.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
Durch Wettbewerber, Verbände oder IHK
2.000 – 25.000 €Pro Abmahnung: Anwaltskosten, Vertragsstrafen bei Wiederholung, Unterlassungsklagen. Serienabmahnungen können existenzbedrohend werden.
Wer darf abmahnen?
- Wettbewerber: Direkte Mitbewerber können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen
- Qualifizierte Verbände: Verbraucherverbände und Wirtschaftsverbände haben Klagebefugnis
- IHKs: Industrie- und Handelskammern können ebenfalls Verstöße verfolgen
- Marktüberwachungsbehörden: Behördliche Kontrollen mit Bußgeldkompetenz
Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?
Nicht sofort zahlen oder unterschreiben. Prüfen Sie die gesetzte Frist und lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt für IT- und Wettbewerbsrecht bewerten.
Nicht jede Abmahnung ist rechtlich haltbar. Prüfen Sie, ob der Abmahner tatsächlich klageberechtigt ist und ob die gerügten Verstöße spezifisch genug formuliert sind.
Führen Sie parallel ein Accessibility-Audit durch und beginnen Sie mit der Behebung berechtigter Mängel. Dokumentieren Sie alle Maßnahmen lückenlos.
Ihr Anwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, die Ihre Interessen besser schützt als die vom Abmahner vorgelegte Version.
Barrierefreiheit als SEO-Turbo: Warum Google inklusive Shops bevorzugt
Barrierefreiheit und SEO im KI-Zeitalter sind keine getrennten Disziplinen – sie sind zwei Seiten derselben Medaille. Google hat in den letzten Jahren seine Ranking-Algorithmen stark in Richtung Nutzererfahrung weiterentwickelt. Barrierefreiheitsmaßnahmen verbessern fast jeden Aspekt, den Google bewertet:
Semantisches HTML → Bessere Indexierbarkeit
Korrekte Überschriftenhierarchien, ARIA-Labels und semantische Elemente helfen nicht nur Screenreadern – sie helfen Googles Crawlern, den Seiteninhalt besser zu verstehen und zu bewerten. Das verbessert direkt Ihre E-E-A-T-Signale.
Alt-Texte → Bildersuche-Traffic
Aussagekräftige Alt-Texte für Produktbilder sind ein direkter SEO-Faktor für die Google-Bildersuche. Ein „Blauer Damen-Wintermantel Größe M" generiert organischen Traffic – ein „IMG_3847.jpg" nicht.
Responsive Design → Mobile First
Die BFSG-Anforderung an Zoom-Fähigkeit und Mobile-Barrierefreiheit deckt sich mit Googles Mobile-First-Indexing. Ein barrierefreier Shop ist automatisch mobil-optimiert.
Reduzierte Absprungraten → Bessere Rankings
Barrierefreie Shops haben durchschnittlich 15-30% niedrigere Absprungraten, weil die Navigation intuitiver und die Inhalte verständlicher sind. Google wertet dies als positives User-Engagement-Signal.
Strukturierte Daten → Rich Snippets
Die für Barrierefreiheit nötige semantische Auszeichnung erleichtert die Implementierung von Schema.org-Markup erheblich. Das Ergebnis: mehr Rich Snippets, höhere Click-Through-Rates in den SERPs.
Größere Zielgruppe → Mehr Traffic
Etwa 15% der Weltbevölkerung lebt mit einer Behinderung. Ein barrierefreier Shop erschließt eine Zielgruppe, die bisher von Wettbewerbern ausgeschlossen wurde – ein direkter Wettbewerbsvorteil.
„Was gut für Barrierefreiheit ist, ist gut für SEO. Was gut für SEO ist, ist gut für alle Nutzer. Diese Gleichung ist kein Zufall – sie ist das Ergebnis einer gemeinsamen Designphilosophie, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt."
Die BFSG-Checkliste: 12 Punkte für Ihren Online-Shop
Nutzen Sie diese Checkliste als Leitfaden für eine erste Selbsteinschätzung. Jeder Punkt entspricht einer kritischen WCAG-2.1-AA-Anforderung, die für die BFSG-Compliance relevant ist:
Alle Bilder haben Alt-Texte
Produktbilder haben beschreibende Alt-Texte. Dekorative Bilder haben leere Alt-Attribute. Icons mit Funktion haben ARIA-Labels.
Vollständige Tastaturnavigation
Alle interaktiven Elemente sind per Tab erreichbar. Der Fokus-Indikator ist sichtbar. Keine Tastatur-Fallen (können nicht verlassen werden).
Kontrastverhältnisse erfüllt
Alle Texte erfüllen das 4,5:1-Kontrastverhältnis (3:1 für großen Text). Buttons und Links sind auch ohne Farbe erkennbar.
Formulare korrekt beschriftet
Alle Input-Felder haben zugehörige Labels. Pflichtfelder sind klar gekennzeichnet. Fehlermeldungen sind verständlich und per Screenreader zugänglich.
Überschriftenhierarchie korrekt
Pro Seite gibt es genau ein H1. Die Hierarchie H1→H2→H3 ist logisch und vollständig. Keine übersprungenen Ebenen.
Links sind aussagekräftig
Keine „Klicken Sie hier"-Links. Jeder Link beschreibt sein Ziel. „Alle Winterjacken ansehen" statt „Mehr erfahren".
Zoom bis 200% funktioniert
Bei doppelter Vergrößerung geht kein Inhalt verloren. Kein horizontales Scrollen bei 1280px Viewport.
Videos haben Untertitel
Alle eingebetteten Videos haben synchrone Untertitel (Open oder Closed Captions). Audio-only-Inhalte haben Transkripte.
Sprache ist definiert
Das HTML-lang-Attribut ist korrekt gesetzt. Sprachwechsel im Text sind mit lang-Attributen markiert.
Skip-Navigation vorhanden
Ein „Zum Inhalt springen"-Link ist als erstes fokussierbares Element der Seite platziert.
ARIA korrekt eingesetzt
Custom-Widgets (Slider, Tabs, Modals) haben korrekte ARIA-Rollen, -States und -Properties. Dynamische Inhalte nutzen ARIA-Live-Regions.
Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht
Eine leicht auffindbare Erklärung zur Barrierefreiheit ist auf der Website verlinkt. Sie beschreibt den Grad der Konformität und einen Feedback-Mechanismus.
Umsetzungs-Roadmap: In 6 Schritten zur Compliance
Die Umsetzung der BFSG-Anforderungen muss kein überwältigendes Mammutprojekt sein. Mit einem strukturierten Ansatz lässt sich die Compliance schrittweise und risikoarm erreichen:
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Schritt 1: Accessibility Audit
Führen Sie ein umfassendes Audit Ihres Online-Shops durch – idealerweise automatisiert (WAVE, axe DevTools, Lighthouse) UND manuell (Tastatur-Test, Screenreader-Test mit NVDA oder VoiceOver). Dokumentieren Sie alle gefundenen Barrieren nach Schweregrad.
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Schritt 2: Priorisierung nach Risiko
Beginnen Sie mit den höchsten Risiken: dem Checkout-Prozess, der Navigation und den Produktseiten. Diese Bereiche haben das größte Abmahnpotenzial und den größten Einfluss auf die Nutzererfahrung. Erstellen Sie einen priorisierten Maßnahmenplan.
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Schritt 3: Quick Wins umsetzen
Viele Barrierefreiheitsverbesserungen sind mit minimalem Aufwand umsetzbar: Alt-Texte ergänzen, Kontraste anpassen, Focus-Styles aktivieren, Skip-Navigation einbauen, lang-Attribute setzen. Diese Quick Wins können 40-60% der Verstöße beheben.
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Schritt 4: Strukturelle Anpassungen
Überarbeiten Sie die Seitenstruktur: semantisches HTML, korrekte Überschriftenhierarchie, ARIA-Landmarks. Falls Ihr Shop auf einer veralteten Technologie basiert, prüfen Sie eine Migration auf ein modernes Framework.
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Schritt 5: Barrierefreiheitserklärung
Erstellen und veröffentlichen Sie eine leicht auffindbare Erklärung zur Barrierefreiheit. Sie muss den aktuellen Stand der Konformität beschreiben, noch bestehende Einschränkungen transparent benennen und einen Feedback-Mechanismus anbieten.
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Schritt 6: Monitoring und Schulung
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Integrieren Sie Accessibility-Checks in Ihren CI/CD-Workflow, schulen Sie Content-Ersteller und führen Sie regelmäßig (mindestens quartalsweise) Audits durch.
Tools und Tests für die Barrierefreiheitsprüfung
Die Barrierefreiheitsprüfung erfordert eine Kombination aus automatisierten Tools und manuellen Tests. Automatisierte Tools können etwa 30-40% aller Barrieren erkennen – der Rest erfordert menschliche Überprüfung.
Automatisierte Prüftools
Browser WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool)
Kostenloses Browser-Plugin, das Barrieren direkt auf der Seite visuell markiert. Ideal für einen schnellen ersten Überblick. Zeigt Alt-Text-Fehler, Kontrastprobleme und strukturelle Mängel.
DevTools axe DevTools (Deque)
Chrome-Extension für tiefgreifende Accessibility-Analyse. Liefert spezifische WCAG-Referenzen für jeden gefundenen Fehler und konkrete Korrekturhinweise. Integration in CI/CD-Pipelines möglich.
Google Lighthouse Accessibility Audit
In Chrome DevTools integriert. Bewertet Barrierefreiheit auf einer Skala von 0-100. Basiert auf axe-core. Der Score von 100 bedeutet jedoch nicht WCAG-AA-Compliance – er deckt nur automatisierte Regeln ab.
BITV BIK-BITV-Test
Deutscher Standard-Test, der die BITV 2.0 (die deutsche Norm) prüft. Besonders relevant für behördliche Kontrollen. Umfasst 60 Prüfschritte – 25 davon automatisiert, 35 manuell.
Manuelle Tests: Was Automatisierung nicht ersetzen kann
Navigieren Sie den gesamten Shop nur mit der Tastatur (Tab, Enter, Space, Pfeiltasten, Escape). Können Sie alle Produkte finden, in den Warenkorb legen und bestellen – ohne Maus?
Testen Sie mit NVDA (Windows, kostenlos) oder VoiceOver (macOS/iOS, integriert). Sind Produktnamen, Preise und Bewertungen korrekt vorlesbar? Ist der Checkout-Prozess verständlich?
Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200% (Strg/Cmd + +). Funktioniert das Layout noch? Sind alle Inhalte sichtbar, ohne horizontal scrollen zu müssen?
Die Barrierefreiheitserklärung: Was muss rein?
Das BFSG fordert eine leicht auffindbare Erklärung zur Barrierefreiheit. Diese muss folgende Informationen enthalten:
Beschreiben Sie, in welchem Umfang Ihr Angebot die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt: „vollständig konform", „teilweise konform" oder „nicht konform".
Listen Sie transparent auf, welche Bereiche noch nicht barrierefrei sind und warum (unverhältnismäßige Belastung, technische Limitation, in Bearbeitung).
Bieten Sie eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular an, über das Nutzer Barrieren melden können. Reagieren Sie nachweisbar innerhalb von 4 Wochen.
Verweisen Sie auf die zuständige Schlichtungsstelle, an die sich Nutzer wenden können, wenn der Feedback-Mechanismus nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führt.
Tipp: Die Barrierefreiheitserklärung als SEO-Chance
Eine gut formulierte Barrierefreiheitserklärung ist nicht nur eine Pflicht – sie ist ein Trust-Signal für Google und Nutzer. Verlinken Sie sie prominent im Footer und nutzen Sie sie, um Ihr Engagement für Inklusion zu demonstrieren. Das stärkt Ihre E-E-A-T-Signale (Expertise, Experience, Authoritativeness, Trustworthiness).
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Jetzt kostenloses Strategiegespräch buchenHäufig gestellte Fragen (Glossar)
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das deutsche Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Es verpflichtet Anbieter von B2C-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. In Kraft seit dem 28. Juni 2025.
WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)
Der international anerkannte Standard für digitale Barrierefreiheit, herausgegeben vom W3C. Die WCAG 2.1 Stufe AA definiert die technischen Mindestanforderungen, auf die das BFSG über die Norm EN 301 549 verweist.
EN 301 549
Die harmonisierte europäische Norm für Barrierefreiheitsanforderungen an IKT-Produkte und -Dienstleistungen. Sie dient als Brücke zwischen dem gesetzlichen BFSG-Rahmen und den technischen WCAG-Standards.
ARIA (Accessible Rich Internet Applications)
Eine Spezifikation des W3C, die HTML-Attribute bereitstellt, um interaktive Web-Elemente für assistive Technologien zugänglich zu machen. ARIA-Rollen, -States und -Properties ergänzen fehlendes semantisches HTML.
Screenreader
Eine assistive Technologie, die Bildschirminhalte in Sprache oder Braille-Zeichen umwandelt. Populäre Screenreader sind NVDA (Windows, kostenlos), JAWS (Windows, kommerziell) und VoiceOver (macOS/iOS, integriert).
Barrierefreiheitserklärung
Ein vom BFSG gefordertes Dokument, das transparent über den Grad der Barrierefreiheit eines digitalen Angebots informiert, bestehende Einschränkungen benennt und einen Feedback-Mechanismus für Nutzer anbietet.
European Accessibility Act (EAA)
Die EU-Richtlinie 2019/882, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in der EU schafft. Das BFSG ist die nationale Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland.
Alt-Text (Alternativtext)
Ein HTML-Attribut für Bilder, das eine textuelle Beschreibung des Bildinhalts bereitstellt. Alt-Texte werden von Screenreadern vorgelesen und von Suchmaschinen-Crawlern indexiert – ein doppelter Nutzen für Barrierefreiheit und SEO.