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Digital Omnibus: Die neuen KI-Fristen für den Mittelstand

Der KI-Omnibus verschiebt Fristen des EU AI Act, der Datenomnibus ist noch offen. Was ab August 2026 gilt und welche Pflichten trotzdem bleiben.

🤖 KI & AutomatisierungVeröffentlicht am 22. August 2026 | Lesezeit: ca. 12 Minuten | Autor: Pragma-Code Redaktion
Digital Omnibus und die neuen Fristen des EU AI Act

Am 2. August 2026 sollte der EU AI Act für die meisten Unternehmen ernst werden. Dann kam der Digital Omnibus. Der KI-Teil des Vereinfachungspakets ist politisch beschlossen, der Datenteil steckt noch im Parlament — und viele Mittelständler im DACH-Raum haben daraus die falsche Botschaft mitgenommen: „Wir haben ja jetzt Zeit." Dieser Artikel sortiert, was tatsächlich verschoben wurde, was unverändert gilt und welche Vorarbeit sich unabhängig vom finalen Gesetzestext auszahlt.

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Executive Summary
  • Zwei Omnibusse, ein Missverständnis: Der Digital Omnibus on AI ist seit der vorläufigen Einigung vom 7. Mai 2026 politisch geklärt, der breitere Datenomnibus lag im Sommer 2026 noch bei Parlament und Rat. Wer beides in einen Topf wirft, plant mit Fristen, die es so nicht gibt.
  • Verschoben ist nicht abgeschafft: Verbotene KI-Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz gelten seit dem 2. Februar 2025 unverändert. Neue Stichtage rücken in den Dezember 2026 sowie in die Jahre 2027 und 2028 — die Vorbereitungszeit wird länger, nicht überflüssig.
  • Das KI-Inventar überlebt jede Frist: Ohne ein belastbares Verzeichnis der eingesetzten KI-Funktionen ist jede Risikoklassifizierung Ratespiel. Diese Arbeit ist unabhängig vom finalen Gesetzestext sinnvoll — und sie ist der Teil, der am längsten dauert.
AI Context 2026

Der Stichtag, der keiner mehr ist

Der 2. August 2026 stand zwei Jahre lang in jeder Compliance-Präsentation. Jetzt steht er dort immer noch — aber mit einem Sternchen. Wer versteht, wofür das Sternchen gilt und wofür nicht, spart sich sowohl Panik als auch böse Überraschungen.

1. Was der Digital Omnibus eigentlich ist

Am 19. November 2025 hat die Europäische Kommission zwei Verordnungsvorschläge vorgelegt, die seither gemeinsam als Digital Omnibus firmieren. Der eine, formal COM(2025) 836, betrifft ausschließlich die KI-Verordnung und die Luftfahrt-Grundverordnung. Der andere, COM(2025) 837, greift sehr viel breiter aus: Er ändert unter anderem die DSGVO, die ePrivacy-Richtlinie, den Data Act, die NIS-2-Richtlinie und die CER-Richtlinie und hebt gleich mehrere ältere Rechtsakte auf, darunter die Datenschutz-Governance-Verordnung und die Open-Data-Richtlinie.

Diese Zweiteilung ist keine bürokratische Spitzfindigkeit, sondern der Grund für die meisten Missverständnisse, die uns derzeit in Beratungsgesprächen begegnen. Die beiden Vorschläge laufen in unterschiedlichem Tempo durch das Gesetzgebungsverfahren. Am 7. Mai 2026 haben sich Europäisches Parlament und Rat auf eine vorläufige politische Einigung zum Digital Omnibus on AI verständigt. Der Datenomnibus dagegen war zu diesem Zeitpunkt noch nicht so weit: Die federführenden Ausschüsse für Industrie, Forschung und Energie sowie für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres legten ihren gemeinsamen Berichtsentwurf erst am 22. Juni 2026 vor und debattierten ihn am 14. Juli 2026.

Für ein mittelständisches Unternehmen bedeutet das konkret: Aussagen über verschobene Fristen gelten für die KI-Verordnung — nicht automatisch für DSGVO-Erleichterungen, nicht für Data-Act-Pflichten und nicht für die Meldewege nach NIS-2. Wer eine Compliance-Roadmap auf Basis von Schlagzeilen baut, mischt dort zwangsläufig Zeitachsen, die nichts miteinander zu tun haben.

Definition Vereinfachungspaket: Ein „Omnibus\" ist im EU-Sprachgebrauch ein Rechtsakt, der mehrere bestehende Rechtsakte in einem Aufwasch ändert. Das Ziel ist Kohärenz — etwa der Abbau von Doppelmeldungen zwischen KI-Verordnung, DSGVO und NIS-2. Der Preis ist Unübersichtlichkeit während des Verfahrens, weil sich Fristen mehrerer Gesetze gleichzeitig bewegen.

2. Die neue Fristenlandkarte

Die ursprüngliche Architektur der KI-Verordnung war gestaffelt: verbotene Praktiken und KI-Kompetenz ab Februar 2025, Pflichten für Allzweck-KI-Modelle ab August 2025, Transparenzpflichten nach Artikel 50 und die Anforderungen an Systeme nach Anhang III ab dem 2. August 2026. Genau diese dritte Stufe ist es, die der KI-Omnibus streckt. Die Einigung vom Mai 2026 verschiebt einzelne Pflichtenbündel in den Dezember 2026 sowie auf den 2. August 2027, den 2. Dezember 2027 und den 2. August 2028.

2. Februar 2025 — bereits geltendes Recht

Verbot der in Artikel 5 genannten KI-Praktiken. Gleichzeitig greift die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4: Beschäftigte, die KI-Systeme bedienen, müssen dafür geschult sein. Diese Stufe ist vom Omnibus nicht angetastet worden.

19. November 2025 — Vorschlag der Kommission

Die Kommission legt das Digital-Omnibus-Paket sowie den separaten Digital Omnibus on AI vor. Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens, das die Planungssicherheit für Unternehmen vorübergehend verschlechtert, bevor es sie verbessert.

Januar und Februar 2026 — Stellungnahmen der Datenschutzaufsicht

Der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte unterstützen die Vereinfachung, mahnen aber stärkere Schutzmechanismen an — insbesondere bei der Frage, wann Daten noch als personenbezogen gelten.

7. Mai 2026 — vorläufige Einigung zum KI-Omnibus

Parlament und Rat verständigen sich politisch auf die Änderungen an der KI-Verordnung. Damit ist der Kurs klar, der Text aber noch nicht in Kraft. Rechtlich bleibt die KI-Verordnung in ihrer geltenden Fassung maßgeblich, bis die Änderung im Amtsblatt steht.

Juni und Juli 2026 — der Datenomnibus zieht nach

Berichtsentwurf der Ausschüsse ITRE und LIBE am 22. Juni, gemeinsame Debatte am 14. Juli. Mehrere Abgeordnete fordern, Vereinfachung dürfe nicht zulasten von KMU oder Verbraucherrechten gehen. Ein Abschluss stand im August 2026 noch aus.

Dezember 2026 bis August 2028 — die neuen Stichtage

Die gestreckten Pflichtenbündel der KI-Verordnung greifen gestaffelt. Für Unternehmen heißt das: mehrere kleine Deadlines statt eines großen Stichtags — organisatorisch anspruchsvoller, nicht einfacher.

Der wichtigste Satz zu dieser Zeitleiste lautet: Eine vorläufige politische Einigung ist kein geltendes Recht. Bis der geänderte Text im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist, bleibt die KI-Verordnung in ihrer bisherigen Fassung anwendbar. Wer heute eine interne Weisung schreibt, sollte sie deshalb an den Sachverhalt knüpfen — „unser Chatbot wird als KI gekennzeichnet\" — und nicht an ein Datum, das sich noch bewegen kann.

3. Was unverändert gilt

Es gibt drei Pflichtenblöcke, die von der gesamten Omnibus-Debatte unberührt bleiben und die deshalb heute schon durchgesetzt werden können.

Verbotene Praktiken

Artikel 5 gilt seit Februar 2025. Emotionserkennung am Arbeitsplatz, bestimmte Formen biometrischer Kategorisierung oder Social Scoring sind untersagt — unabhängig davon, wie klein das Unternehmen ist oder ob die Funktion nur als Nebenfeature in einer eingekauften Software steckt.

KI-Kompetenz nach Artikel 4

AI Literacy ist seit dem 2. Februar 2025 Pflicht. Der Digital Omnibus verschiebt hier den Schwerpunkt eher in Richtung staatlicher Förderung, hebt die betriebliche Verantwortung aber nicht auf. Eine dokumentierte Schulung ist im Streitfall der günstigste Nachweis, den ein Unternehmen führen kann.

Die gesamte DSGVO

Sobald ein KI-System personenbezogene Daten verarbeitet, gelten Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Datenminimierung, Betroffenenrechte und Sicherheitsmaßnahmen unverändert. Kein Stichtag der KI-Verordnung ändert daran etwas. Für die meisten Mittelständler ist das das größere operative Risiko.

Hinzu kommt eine praktische Erwägung, die mit Recht wenig zu tun hat: Auch Kunden, Versicherer und Auftraggeber fragen inzwischen nach KI-Governance. Wer in einer Ausschreibung nicht darlegen kann, welche KI-Funktionen in seiner Wertschöpfung stecken, verliert Punkte — lange bevor eine Behörde jemals fragt. Dasselbe Muster beobachten wir bei den Cybersicherheitsanforderungen, die inzwischen über die Lieferkette weitergereicht werden; wir haben das im Beitrag NIS2 in der Lieferkette ausführlich beschrieben.

4. Das KI-Inventar als Fundament

Wenn wir mit mittelständischen Unternehmen über KI-Compliance sprechen, beginnt das Gespräch fast immer mit derselben Fehleinschätzung: Man glaubt zu wissen, wo KI im Einsatz ist. Tatsächlich lässt sich in den meisten Häusern die Server- und Lizenzlandschaft sauber auflisten, die KI-Landschaft aber nicht. Der Grund ist strukturell. KI kommt selten als „KI-Projekt\" ins Unternehmen, sondern als Funktion in einer Software, die schon da war: die Zusammenfassung im Ticketsystem, der Vorschlagstext im CRM, die Anomalieerkennung im Buchhaltungstool, der Vorfilter im Bewerbermanagement.

Genau dieser letzte Fall ist der heikelste. Ein automatisierter Vorfilter für Bewerbungen fällt nach Anhang III potenziell in die Kategorie Hochrisiko-KI-System — mit Pflichten zu Risikomanagement, technischer Dokumentation und menschlicher Aufsicht. Ein Übersetzungstool im selben Haus fällt in keine dieser Kategorien. Der Unterschied entscheidet über den Aufwand eines ganzen Jahres, und er lässt sich nicht raten. Er ergibt sich aus dem Zweck und dem Kontext der Nutzung.

Schatten-KI in den Fachbereichen

Der Stanford AI Index 2026 weist eine Adoption generativer KI von 53 Prozent in der Bevölkerung binnen drei Jahren aus. Übertragen auf ein Unternehmen heißt das: Ihre Fachbereiche nutzen KI bereits, ob es im Werkzeugkatalog steht oder nicht. Was nicht inventarisiert ist, lässt sich weder klassifizieren noch absichern.

Eingekaufte KI in Standardsoftware

Viele Pflichten treffen den Betreiber, nicht nur den Anbieter. Wenn Ihr Personalsystem eine Ranking-Funktion aktiviert, entsteht die Betreiberpflicht bei Ihnen — auch wenn Sie das Modell weder trainiert noch ausgewählt haben. Vertragsklauseln und Anbieterauskünfte gehören deshalb ins Inventar.

Unklare Verantwortlichkeit

Ein Inventar ohne benannte Verantwortliche ist eine Tabelle, kein Steuerungsinstrument. Für jede Zeile braucht es eine Person, die über Zweckänderungen, Abschaltung und Eskalation entscheidet — sonst bleibt im Ernstfall die Geschäftsführung persönlich in der Verantwortung.

Ein brauchbares KI-Inventar hat je Eintrag mindestens sieben Spalten: System und Version, konkreter Einsatzzweck, betroffene Datenkategorien, Anbieter und Vertragsgrundlage, Rolle des eigenen Hauses (Anbieter oder Betreiber), fachlich verantwortliche Person und vorläufige Risikoeinstufung. Mehr braucht es zu Beginn nicht — aber weniger reicht nicht, um daraus eine Entscheidung abzuleiten.

Experten-Tipp: Inventur über Rechnungen statt über Umfragen

Fragebögen an die Fachbereiche liefern erfahrungsgemäß die halbe Wahrheit. Schneller und vollständiger ist der Weg über die Kreditorenbuchhaltung und die Kreditkartenabrechnungen der letzten zwölf Monate: Jedes SaaS-Abo mit KI-Funktion taucht dort auf, auch das, an das sich niemand erinnert. Ergänzen Sie das um eine Auswertung der freigegebenen OAuth-Anwendungen in Ihrem Identitätsanbieter.

5. Die DSGVO-Schnittstelle

Der interessanteste Teil des Digital Omnibus ist nicht die Fristenverschiebung, sondern der Versuch, das Verhältnis von DSGVO und KI-Verordnung neu auszutarieren. Drei Punkte sind für die Praxis besonders relevant.

Vergleich: Status quo 2026 vs. geplante Omnibus-Regelung

Status quo (geltendes Recht)
  • Rechtsgrundlage: KI-Training auf Basis von Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO erfordert eine strenge Einzelfallabwägung mit erheblichem Begründungsrisiko.
  • Personenbezug: Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gilt praktisch jeder Datensatz mit Restidentifizierbarkeit als personenbezogen.
  • KI-Kompetenz: Klare betriebliche Pflicht seit Februar 2025, ohne staatliche Unterstützungsstruktur.
  • Bias-Prüfung: Die Verarbeitung besonderer Datenkategorien zur Fairness-Prüfung bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone.
Geplant im Digital Omnibus
  • Rechtsgrundlage: Das berechtigte Interesse soll für Entwicklung und Betrieb von KI ausdrücklich gestärkt werden.
  • Personenbezug: Erleichterungen für pseudonymisierte Daten, wenn eine Re-Identifizierung praktisch schwierig ist.
  • KI-Kompetenz: Verschiebung des Schwerpunkts in Richtung staatlicher Förderung statt rein betrieblicher Pflicht.
  • Bias-Prüfung: Verarbeitung sensibler Daten zur Bias-Erkennung zulässig, aber nur bei strikter Erforderlichkeit und mit Schutzmaßnahmen.

Der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte haben in ihren Stellungnahmen vom Januar und Februar 2026 grundsätzlich Zustimmung signalisiert, gleichzeitig aber deutlich gemacht, dass gerade die Neudefinition des Personenbezugs politisch umstritten bleibt. Für Unternehmen heißt das: Auf die geplanten Erleichterungen lässt sich heute keine Verarbeitung stützen. Wer ein KI-Vorhaben plant, das ohne diese Erleichterungen nicht funktionieren würde, plant ein Vorhaben mit offenem Rechtsrisiko.

Der praktikable Weg bleibt der, den wir auch in Projekten mit sensiblen Beständen gehen: so viel Verarbeitung wie möglich innerhalb der eigenen Infrastruktur, klare Trennung zwischen Trainings- und Betriebsdaten, Pseudonymisierung an der Quelle. Wie das technisch aussieht, wenn Firmendaten durchsuchbar gemacht werden sollen, haben wir im Beitrag Lokales Enterprise RAG beschrieben.

6. Deutschland: Durchführung und Aufsicht

Eine EU-Verordnung gilt unmittelbar. Trotzdem braucht es national ergänzende Regeln, damit Zuständigkeiten, Verfahren und Aufsicht funktionieren. Genau daran arbeitet das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung mit einem Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung. Das Ministerium verweist darauf, dass die Regelungen grundsätzlich unmittelbar ab dem 2. August 2026 gelten — ein Hinweis, den man nicht als Entwarnung lesen sollte, nur weil auf europäischer Ebene einzelne Fristen gestreckt werden.

Die Bundesnetzagentur hat für Unternehmen bereits eine Informationsstruktur zur KI-Verordnung aufgebaut. Für die Praxis ist vor allem eine Frage relevant, die das Durchführungsgesetz beantworten muss: Welche Stelle prüft, und wie fühlt sich ein Verfahren konkret an? Solange das nicht abschließend geklärt ist, gilt dieselbe Regel wie bei jeder neuen Aufsicht — die Unternehmen, die ihre Unterlagen beisammen haben, verhandeln aus einer anderen Position als die, die erst anfangen zu suchen.

7. Roadmap: 90 Tage bis zur belastbaren Governance

Die folgende Reihenfolge hat sich in unseren Projekten bewährt. Sie ist bewusst so geschnitten, dass jeder Schritt einen eigenständigen Nutzen hat — auch dann, wenn sich der Gesetzestext noch einmal ändert.

  1. Tage 1 bis 15: Inventur über die Buchhaltung

    Auswertung der Kreditorenkonten und Kartenabrechnungen der letzten zwölf Monate sowie der freigegebenen OAuth-Anwendungen im Identitätsanbieter. Ergebnis ist eine Rohliste aller Werkzeuge mit KI-Funktion — inklusive der Schatten-IT, die in keiner Umfrage auftaucht.

  2. Tage 16 bis 30: Zweck und Rolle je Eintrag klären

    Für jede Zeile wird festgehalten, wofür das System tatsächlich genutzt wird und ob das eigene Haus als Anbieter oder als Betreiber auftritt. Diese beiden Angaben entscheiden über nahezu alle nachfolgenden Pflichten und lassen sich nur im Gespräch mit dem Fachbereich klären.

  3. Tage 31 bis 45: Vorläufige Risikoklassifizierung

    Abgleich gegen Artikel 5 und Anhang III. Ziel ist keine juristische Endgültigkeit, sondern eine belastbare Sortierung in drei Stapel: unkritisch, transparenzpflichtig, potenziell hochriskant. Der dritte Stapel bekommt einen Namen, ein Budget und einen Termin.

  4. Tage 46 bis 60: Transparenz technisch umsetzen

    Kennzeichnung von Chatbots und KI-generierten Inhalten dort, wo Nutzer ihnen begegnen. Das ist der Teil mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung: technisch überschaubar, sofort sichtbar und in jeder späteren Prüfung als Nachweis verwendbar.

  5. Tage 61 bis 75: Schulung und Eskalationsweg

    Dokumentierte KI-Kompetenzschulung für alle Rollen, die mit KI-Systemen arbeiten, plus ein klar benannter Eskalationsweg für auffällige Ergebnisse. Beides ist bereits geltende Pflicht und lässt sich ohne Abhängigkeit von offenen Gesetzgebungsverfahren erledigen.

  6. Tage 76 bis 90: Governance verstetigen

    Festlegung, wer das Inventar pflegt, in welchem Rhythmus es überprüft wird und wie neue Werkzeuge hineinkommen. Ohne diesen Schritt ist die gesamte Vorarbeit in sechs Monaten wieder veraltet — das ist der häufigste Grund, warum Compliance-Projekte zweimal bezahlt werden.

Der Digital Omnibus verschafft Zeit. Er verschafft keine Klarheit. Klarheit entsteht erst, wenn ein Unternehmen weiß, welche KI es überhaupt betreibt — und diese Arbeit wird durch keine Fristverlängerung kürzer.

Quick-Check: Ihre KI-Governance im August 2026

Vollständiges KI-Inventar inklusive eingekaufter Funktionen in Standardsoftware
Je System eine namentlich verantwortliche Person, nicht nur eine Abteilung
Dokumentierte KI-Kompetenzschulung — geltende Pflicht seit Februar 2025
Chatbots und KI-Inhalte sichtbar gekennzeichnet, unabhängig vom finalen Stichtag
Kein Vorhaben, das ausschließlich auf noch nicht beschlossenen Erleichterungen beruht
Fester Überprüfungsrhythmus, damit das Inventar nicht binnen zwei Quartalen veraltet

Fazit

Der 2. August 2026 war lange der Termin, an dem der EU AI Act für den Mittelstand konkret werden sollte. Der Digital Omnibus hat diesen Termin für Teile der Verordnung entschärft — und dabei ein neues Problem geschaffen: Aus einem Stichtag sind mehrere geworden, verteilt über zweieinhalb Jahre, in einem Verfahren, dessen Datenteil im Sommer 2026 noch offen war. Für Unternehmen, die auf Planungssicherheit gehofft hatten, ist das die schlechtere Nachricht.

Die gute Nachricht ist, dass der wesentliche Teil der Arbeit von alledem unabhängig ist. Ein Unternehmen, das weiß, welche KI-Funktionen es einsetzt, wer dafür verantwortlich ist und welchem Zweck sie dienen, kann jede Klassifizierung in Tagen statt in Monaten nachziehen — egal, welche Fassung des Textes am Ende im Amtsblatt steht. Ein Unternehmen ohne dieses Wissen wird jede Frist als Krise erleben, auch die verschobene.

Unsere Empfehlung ist deshalb unspektakulär: Nutzen Sie die gewonnene Zeit nicht zum Abwarten, sondern für die Inventur. Sie ist der einzige Schritt, der garantiert nicht umsonst war. Wie eine strukturierte Prüfung bestehender Workflows abläuft, zeigt unser 5-Schritte-Audit-Protokoll für KI-Workflows.

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Erweitertes Fachglossar

Digital Omnibus

Ein Gesetzespaket der EU-Kommission vom 19. November 2025, das bestehendes Digitalrecht — darunter DSGVO, Data Act, ePrivacy, NIS-2 und die KI-Verordnung — vereinfachen und aufeinander abstimmen soll. Es besteht aus einem KI-Teil und einem breiteren Datenteil.

KI-Inventar

Ein vollständiges, gepflegtes Verzeichnis aller KI-Funktionen, die in einem Unternehmen eingesetzt werden — inklusive Zweck, Datenquellen, Anbieter, Verantwortlichem und Risikoeinstufung. Es ist die Grundlage jeder Klassifizierung nach der KI-Verordnung.

AI Literacy

Die in Artikel 4 der KI-Verordnung verankerte Pflicht, Beschäftigte im kompetenten Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025 und ist unabhängig von der Risikoklasse des eingesetzten Systems.

Hochrisiko-KI-System

Ein KI-System, das nach Anhang III der KI-Verordnung in einem sensiblen Anwendungsfeld eingesetzt wird — etwa in Personalauswahl, Kreditvergabe oder kritischer Infrastruktur. Für solche Systeme gelten Pflichten zu Risikomanagement, Dokumentation und menschlicher Aufsicht.

Berechtigtes Interesse

Eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO, die eine Datenverarbeitung ohne Einwilligung erlaubt, wenn die Interessen des Verantwortlichen die Rechte der Betroffenen überwiegen. Der Digital Omnibus will sie für KI-Training ausdrücklich stärken.

Alexander Ohl

Alexander Ohl

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