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Post-Quanten-Kryptografie: Das Krypto-Inventar wird Pflicht

Das BSI kündigt die alleinige Nutzung klassischer Verfahren ab. Warum die Krypto-Inventur 2026 beginnt und welche Fristen bis 2031 wirklich gelten.

🔒 IT-Sicherheit & ComplianceVeröffentlicht am 22. August 2026 | Lesezeit: ca. 13 Minuten | Autor: Pragma-Code Redaktion
Post-Quanten-Kryptografie und Krypto-Inventar im Mittelstand

Im Januar 2026 hat das BSI seine Technische Richtlinie zu kryptografischen Verfahren aktualisiert und dabei etwas getan, was es in dieser Deutlichkeit lange nicht gab: Es hat der alleinigen Nutzung klassischer Schlüsseleinigung ein Enddatum gegeben. Für Unternehmen im DACH-Raum verschiebt das eine Aufgabe aus der Kategorie „irgendwann" in die Kategorie „Projektplan". Der erste Schritt ist dabei weder Kryptografie noch Einkauf, sondern eine Inventur.

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Executive Summary
  • Die Fristen stehen: Die BSI-Richtlinie TR-02102-1 in der Fassung vom Januar 2026 empfiehlt die alleinige Nutzung klassischer Schlüsseleinigung nur noch bis Ende 2031; für klassische Signaturverfahren ist die alleinige Nutzung bis Ende 2035 abgekündigt. Der europäische Fahrplan sieht hochkritische Systeme bis 2030 abgesichert.
  • Symmetrisch bleibt, asymmetrisch geht: AES-256 und moderne Hash-Verfahren gelten weiterhin als sicher. Betroffen sind ausschließlich die asymmetrischen Verfahren RSA, ECDH, ECDSA und Diffie-Hellman — sie stecken allerdings in praktisch jeder Verbindung.
  • Der Engpass ist die Inventur, nicht der Algorithmus: Die Standards sind seit August 2024 final. Was fehlt, ist in den meisten Unternehmen die Antwort auf die Frage, wo überhaupt welches Verfahren im Einsatz ist — und genau diese Antwort dauert Monate.
Krypto-Wende 2026

Der Quantencomputer muss nicht existieren, damit der Schaden entsteht

Wer heute verschlüsselten Verkehr mitschneidet und archiviert, entschlüsselt ihn in zehn Jahren. Für Konstruktionsdaten, Verträge und Personalakten ist das kein theoretisches Szenario, sondern eine Frage der Aufbewahrungsfrist.

1. Was das BSI im Januar 2026 entschieden hat

Die Technische Richtlinie TR-02102-1 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt, welche kryptografischen Verfahren und Schlüssellängen als geeignet gelten. Sie hat formal Empfehlungscharakter, wird aber als Grundlage für weitere Vorgaben des Bundes herangezogen und entfaltet dadurch im behördlichen Umfeld und in regulierten Branchen mittelbar verbindliche Wirkung.

Die Fassung vom 23. Januar 2026 unterscheidet sich in einem Punkt grundlegend von ihren Vorgängern: Sie nennt Zeitpunkte. Die alleinige Nutzung klassischer Schlüsseleinigungsverfahren wird nur noch bis zum 31. Dezember 2031 empfohlen. Für klassische Signaturverfahren sieht das BSI eine Abkündigung der alleinigen Nutzung bis Ende 2035 vor. Ein vollständiger Verzicht auf RSA oder ECC wird dabei nicht vorgeschrieben — die Richtlinie setzt auf Kombinationen aus klassischen und quantensicheren Algorithmen.

BSI-Präsidentin Claudia Plattner hat die Migration auf Post-Quanten-Kryptografie im Februar 2026 als zwingend bezeichnet. Parallel verfolgt die Europäische Union einen eigenen Fahrplan, nach dem hochkritische Systeme bis spätestens 2030 abgesichert sein sollen; das BSI hat gemeinsam mit 17 europäischen Partnerbehörden zu einer aktiven Umstellung der sensitivsten Anwendungen bis 2030 aufgerufen.

Definition Technische Richtlinie: Eine TR des BSI ist keine Rechtsnorm, sondern eine fachliche Empfehlung. Ihre Wirkung entsteht indirekt: über Beschaffungsvorgaben der öffentlichen Hand, über Verweise in Branchenstandards und über die Frage, was im Streitfall als Stand der Technik gilt. Für die Auslegung von Sicherheitsanforderungen — etwa im Rahmen von NIS2 — ist sie die naheliegende Referenz.

2. Was betroffen ist — und was nicht

Die verbreitetste Fehlvorstellung lautet, Quantencomputer würden „die Verschlüsselung\" brechen. Tatsächlich ist die Bedrohung sehr genau umrissen und betrifft nur einen Teil der eingesetzten Verfahren.

Vergleich: gefährdet vs. weiterhin geeignet

Gefährdet (asymmetrisch)
  • RSA: Schlüsselaustausch und Signaturen in TLS, S/MIME, Code-Signing, VPN-Zertifikaten.
  • ECDH und DH: Aushandlung von Sitzungsschlüsseln in praktisch jeder verschlüsselten Verbindung.
  • ECDSA: Signaturen in Zertifikaten, Firmware-Signierung und Blockchain-Verfahren.
  • Alle darauf aufbauenden PKI-Hierarchien: Zertifizierungsstellen, Smartcards, Hardware-Token.
Weiterhin geeignet (symmetrisch und Hash)
  • AES-256: Festplatten-, Backup- und Datenbankverschlüsselung bleiben nach heutigem Stand quantensicher.
  • SHA-256 und stärker: Integritätsprüfung und Hash-basierte Verfahren behalten ihre Wirkung.
  • HMAC: Nachrichtenauthentifizierung auf symmetrischer Basis bleibt tragfähig.
  • Symmetrische Schlüssellängen: Der Schutzbedarf steigt moderat, ein Verfahrenswechsel ist nicht erforderlich.

Diese Unterscheidung ist praktisch wertvoll, weil sie den Umfang des Vorhabens dramatisch reduziert. Ein verschlüsseltes Backup-Archiv muss nicht neu verschlüsselt werden, solange es mit AES gesichert ist — wohl aber der Schlüsselaustausch, über den der Schlüssel dorthin gelangt. Die Migration betrifft Verbindungen, Zertifikate und Signaturen, nicht ruhende Datenblöcke.

Ein Wort zur Größenordnung, weil sie in Budgetgesprächen regelmäßig unterschätzt wird: Asymmetrische Verfahren stecken in weit über neunzig Prozent aller verschlüsselten Internetverbindungen. Sie sind nicht ein Baustein neben anderen, sondern die Schicht, auf der Vertrauen zwischen Systemen überhaupt erst entsteht. Deshalb ist die Migration kein Projekt der IT-Sicherheit allein, sondern berührt Betrieb, Beschaffung, Produktentwicklung und Lieferantenmanagement gleichermaßen.

Ein zweiter Punkt betrifft die Praxis: Quantensichere Schlüssel sind deutlich größer als ihre klassischen Vorgänger. Öffentliche Schlüssel von einigen hundert bis über anderthalbtausend Byte gegenüber wenigen hundert Byte bei RSA verändern Handshake-Größen, Zertifikatsketten und in seltenen Fällen auch die Fragmentierung auf der Netzwerkebene. Für gewöhnliche Web- und VPN-Verbindungen ist das unkritisch. Für Geräte mit knappen Ressourcen oder Protokolle mit engen Paketgrenzen ist es der eigentliche Migrationsaufwand — ein weiterer Grund, den Bestand früh zu kennen.

3. Harvest Now, Decrypt Later

Der Zeitpunkt, zu dem ein kryptografisch relevanter Quantencomputer verfügbar sein wird, ist umstritten; verbreitete Schätzungen liegen zwischen 2030 und 2040. Für die Planung ist diese Frage allerdings zweitrangig. Entscheidend ist die Strategie Harvest Now, Decrypt Later, die das BSI in seiner Begründung ausdrücklich anführt: Heute abgefangene und archivierte Daten lassen sich später entschlüsseln.

Daraus folgt eine einfache Rechenregel für die Priorisierung, die ohne jede Prognose auskommt: Addieren Sie die Schutzbedarfsdauer Ihrer Daten zur heutigen Jahreszahl. Liegt das Ergebnis jenseits von 2035, ist der betreffende Datenfluss bereits heute gefährdet.

Konstruktions- und Produktdaten

Ein Werkzeug oder eine Rezeptur ist zwanzig Jahre wettbewerbsrelevant. Wer diese Daten heute über eine klassisch abgesicherte Verbindung an Zulieferer überträgt, akzeptiert faktisch eine Offenlegung in den Dreißigerjahren.

Verträge und Personalakten

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen und arbeitsrechtliche Schutzinteressen reichen weit über den kritischen Zeitraum hinaus. Personenbezogene Daten mit langer Schutzbedarfsdauer sind zudem ein Datenschutzthema, nicht nur ein Sicherheitsthema.

Gesundheits- und Mandantendaten

Hier sind Schutzfristen von dreißig Jahren und mehr üblich, teils unbefristete Verschwiegenheitspflichten. Diese Branchen stehen in jeder Priorisierung ganz oben — unabhängig von Unternehmensgröße oder Regulierungsstatus.

Kurzlebige Betriebsdaten

Tagesaktuelle Telemetrie, Statusmeldungen und Logdaten mit kurzer Relevanz sind vom Harvest-Risiko kaum betroffen. Sie gehören in die dritte Migrationswelle und sollten die ersten beiden nicht blockieren.

4. Die Standards und der Hybrid-Ansatz

Anders als bei vielen Sicherheitsthemen ist die technische Grundlage hier bereits geklärt. Das NIST hat im August 2024 drei finale Standards veröffentlicht: FIPS 203 mit ML-KEM für den Schlüsselaustausch, FIPS 204 mit ML-DSA und FIPS 205 mit SLH-DSA für Signaturen. Ein vierter Standard für ein Verfahren aus der FALCON-Familie befindet sich noch im Prozess.

Das BSI empfiehlt für den Übergangszeitraum ausdrücklich die hybride Schlüsseleinigung: Ein klassisches und ein quantensicheres Verfahren werden gemeinsam ausgeführt und ihre Ergebnisse über eine geeignete Schlüsselableitung zu einem Sitzungsschlüssel verbunden. Die Begründung ist konservativ und überzeugend: Die neuen Verfahren sind noch nicht so lange kryptanalytisch untersucht wie RSA und ECC, insbesondere im Hinblick auf Implementierungsfehler und Seitenkanalangriffe. Ein hybrides Verfahren bleibt sicher, solange mindestens eine der beiden Komponenten hält.

Bemerkenswert ist, wie weit die Umstellung im Hintergrund bereits vorangeschritten ist. Cloudflare hat hybride Schlüsseleinigung für TLS 1.3 im März 2024 produktiv geschaltet, Google Chrome ab Version 124 im April 2024 standardmäßig aktiviert, Firefox folgte im Herbst desselben Jahres. OpenSSL 3.5 hat ML-KEM und ML-DSA im April 2025 nativ integriert. Für viele Unternehmen bedeutet das: Ein Teil des Außenverkehrs ist bereits hybrid abgesichert, ohne dass jemand eine Entscheidung getroffen hätte. Genau deshalb ist die Inventur so wichtig — sie trennt das, was schon läuft, von dem, was liegen geblieben ist.

Am Rande sei die Quantenschlüsselverteilung erwähnt, die in der Diskussion oft mit Post-Quanten-Kryptografie verwechselt wird. Das BSI kommt gemeinsam mit Partnerbehörden aus Frankreich, den Niederlanden und Schweden zu dem Schluss, dass diese Technik wegen technologischer Einschränkungen nur in sehr speziellen Anwendungen einsetzbar und derzeit nicht einsatzreif ist. Die Priorität liegt eindeutig auf der Post-Quanten-Kryptografie.

5. Das Krypto-Inventar

Der eigentliche Aufwand der Migration liegt nicht im Austausch der Algorithmen, sondern darin, ihre Fundstellen zu finden. Für ein größeres Unternehmen kann allein die kryptografische Inventur sechs bis zwölf Monate beanspruchen. Auch im Mittelstand ist sie selten in zwei Wochen erledigt, weil die Verfahren an Orten stecken, die in keiner Softwareliste stehen.

Zertifikate und PKI

Alle TLS-Zertifikate mit Verfahren, Schlüssellänge und Ablaufdatum, dazu interne Zertifizierungsstellen, Client-Zertifikate und Smartcards. Hardware-gebundene Schlüssel sind der aufwendigste Posten, weil ihr Austausch physische Vorgänge erfordert.

Verbindungen und Tunnel

VPN-Verbindungen zu Standorten und Partnern, Site-to-Site-Tunnel, Fernwartungszugänge, verschlüsselte Datenbankverbindungen und Schnittstellen zu Dienstleistern. Häufig übersehen: alte Verbindungen, die niemand mehr aktiv verwaltet.

Eingebettete Systeme und Firmware

Maschinensteuerungen, Sensorik und Geräte mit fest einprogrammierten Verfahren. Wo Kryptografie in Firmware verankert ist und der Hersteller kein Update liefert, ist der Migrationspfad der Austausch des Geräts — mit entsprechendem Vorlauf.

Dienstleister und Cloud-Dienste

Welche Anbieter unterstützen bereits hybride Verfahren, welche haben einen Fahrplan, welche schweigen? Diese Frage gehört ab sofort in jede Vertragsverlängerung — und die Antwort in Ihr Inventar.

Experten-Tipp: Beginnen Sie beim Zertifikatsbestand

Ein automatisierter Scan des Zertifikatsbestands liefert innerhalb weniger Tage eine belastbare Grundlage: Verfahren, Schlüssellänge, Ablaufdatum, ausstellende Stelle. Das deckt einen erheblichen Teil des Inventars ab und hat einen angenehmen Nebeneffekt — fast jeder Erstscan findet abgelaufene, vergessene oder mit veralteten Verfahren ausgestellte Zertifikate, deren Bereinigung schon für sich lohnt.

Zwei organisatorische Hinweise haben sich in unseren Projekten als entscheidend erwiesen. Erstens: Das Inventar gehört nicht in eine einmalige Tabelle, sondern an die Stelle, an der ohnehin Assets gepflegt werden. Ein separates Dokument ist nach zwölf Monaten veraltet, ein Feld im bestehenden Asset-Verzeichnis überlebt. Zweitens: Die Zuständigkeit muss benannt sein. Kryptografie fällt in den meisten Mittelständlern zwischen Netzwerkbetrieb, Anwendungsentwicklung und externem Dienstleister — und damit im Zweifel niemandem zu.

Hilfreich ist außerdem, das Inventar von Anfang an mit einer Bewertungsspalte zu versehen: migriert, hybrid im Betrieb, Anbieterfahrplan vorhanden, kein Pfad bekannt. Die vierte Kategorie ist die interessante. Sie enthält typischerweise wenige Positionen, verursacht aber den überwiegenden Teil des späteren Aufwands, weil dort Hardware-Austausch oder Anbieterwechsel dahintersteckt. Wer diese Liste 2026 kennt, kann sie über fünf Budgetjahre verteilen statt über eins.

6. Krypto-Agilität in der Beschaffung

Die wirksamste Einzelmaßnahme im Jahr 2026 ist keine technische, sondern eine vertragliche. Jede Software und jedes Gerät, das ab jetzt beschafft wird, sollte Krypto-Agilität als Anforderung tragen. Andernfalls kauft man heute Systeme, die man vor 2031 noch einmal ersetzen muss.

01

Verfahren als Parameter, nicht als Code. Die Frage an jeden Anbieter lautet: Wie wechseln wir bei Ihnen das Schlüsseleinigungsverfahren, und welche Version unterstützt das? Eine Antwort, die eine Neuentwicklung beschreibt, ist ein Ausschlusskriterium.

02

Dokumentierter Migrationspfad. Der Anbieter benennt, welche quantensicheren Verfahren er unterstützt oder unterstützen wird und in welchem Zeitraum. Kein Datum zu nennen ist ebenfalls eine Auskunft.

03

Umschlüsselung im laufenden Betrieb. Bestehende Datenbestände müssen ohne vollständige Neuanlage auf neue Verfahren umgestellt werden können. Bei Archiv- und Dokumentenmanagementsystemen ist das die teuerste Nachbesserung, wenn sie fehlt.

Diese drei Fragen kosten im Beschaffungsprozess wenige Minuten und ersparen im Zweifel ein sechsstelliges Ersatzprojekt. Sie fügen sich zudem nahtlos in die Sicherheitsanforderungen ein, die über NIS2 ohnehin durch die Lieferkette gereicht werden — wir haben das im Beitrag NIS2 in der Lieferkette beschrieben.

Wer Budget begründen muss, sollte den Zusammenhang zu bestehenden Pflichten herstellen. NIS2 verlangt von regulierten Einrichtungen ausdrücklich Konzepte für den Einsatz von Kryptografie; die naheliegende Referenz für „angemessen" ist im deutschen Raum die TR-02102. Damit ist die Post-Quanten-Migration für betroffene Unternehmen kein Zusatzprojekt neben der Cybersicherheits-Compliance, sondern ein Bestandteil davon — und lässt sich entsprechend aus demselben Budget und mit derselben Governance führen.

7. Migrationsfahrplan bis 2031

  1. Phase 1 — 2026: Inventur und Risikobewertung

    Zertifikatsscan, Erfassung von Verbindungen, eingebetteten Systemen und Dienstleistern. Parallel die Bewertung der Datenlebensdauer je Fluss, um die Harvest-Risiken zu identifizieren. Ergebnis ist eine priorisierte Liste, keine Technikentscheidung.

  2. Phase 2 — 2026: Krypto-Agilität in Beschaffung und Richtlinien

    Aufnahme der drei Beschaffungsfragen in Ausschreibungen und Vertragsverlängerungen sowie Aktualisierung der internen Kryptografie-Richtlinie mit Bezug auf die TR-02102. Ab hier wächst das Problem nicht weiter.

  3. Phase 3 — 2027: Piloten für kritische Verbindungen

    Hybride Schlüsseleinigung für TLS an den wichtigsten Außenschnittstellen, für VPN-Verbindungen zu Partnern und für die interne PKI. Ziel ist Betriebserfahrung mit größeren Schlüsseln und veränderten Handshake-Zeiten.

  4. Phase 4 — 2028 bis 2029: Breitenrollout

    Umstellung der übrigen Verbindungen, Erneuerung der Zertifikatshierarchie, Austausch oder Ersatz nicht migrierbarer Hardware. Diese Phase ist die längste und sollte deshalb den größten Puffer erhalten.

  5. Phase 5 — 2030 bis 2031: Abschluss der Schlüsseleinigung

    Keine ausschließlich klassische Schlüsseleinigung mehr im produktiven Einsatz, im Einklang mit dem BSI-Zeitpunkt Ende 2031 und dem europäischen Ziel 2030 für hochkritische Systeme. Signaturen folgen bis 2035 in einem eigenen Strang.

Kryptografie ist die einzige Sicherheitsmaßnahme, deren Versagen rückwirkend eintritt. Alles, was heute unzureichend geschützt übertragen wird, bleibt angreifbar — auch nachdem die Systeme längst abgeschaltet sind.

Quick-Check: Ihr Stand zur Post-Quanten-Migration

Vollständiger Zertifikatsbestand mit Verfahren und Schlüssellänge erfasst
Schutzbedarfsdauer je Datenfluss bewertet und mit 2035 abgeglichen
Krypto-Agilität als feste Anforderung in Ausschreibungen verankert
Fahrpläne der wichtigsten Dienstleister schriftlich abgefragt
Nicht migrierbare Hardware identifiziert und mit Ersatzzeitraum hinterlegt
Interne Kryptografie-Richtlinie auf die TR-02102 in aktueller Fassung bezogen

Fazit

Post-Quanten-Kryptografie ist eines der wenigen Sicherheitsthemen, bei denen die technische Unsicherheit gering und die organisatorische Herausforderung groß ist. Die Verfahren sind standardisiert, die Empfehlungen liegen vor, die Browser- und Bibliothekenlandschaft ist bereits umgestellt. Was fehlt, ist in den meisten Unternehmen schlicht die Übersicht — und die lässt sich nicht kaufen, sondern nur erarbeiten.

Die Fristen sind dabei weniger dramatisch, als sie klingen. Ende 2031 für die Schlüsseleinigung und Ende 2035 für Signaturen sind ausreichend lange Zeiträume, wenn man 2026 mit der Inventur beginnt. Sie sind knapp, wenn man 2029 beginnt, und sie sind nicht zu halten, wenn im Bestand Geräte stecken, deren Hersteller keinen Migrationspfad anbietet — was man erst weiß, wenn man gefragt hat.

Unsere Empfehlung für den Mittelstand ist deshalb eng gefasst: Machen Sie 2026 den Zertifikatsscan, bewerten Sie die Schutzbedarfsdauer Ihrer drei wichtigsten Datenflüsse und nehmen Sie die drei Beschaffungsfragen in Ihre Vertragsvorlagen auf. Das sind wenige Tage Arbeit, und sie verhindern, dass aus einem geordneten Übergang eine teure Notmigration wird.

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Post-Quanten-Kryptografie

Kryptografische Verfahren, die nach heutigem Kenntnisstand auch von Quantencomputern nicht gebrochen werden können. Sie laufen auf klassischer Hardware und ersetzen die asymmetrischen Verfahren RSA und ECC, nicht die symmetrische Verschlüsselung.

Harvest Now, Decrypt Later

Die Angriffsstrategie, heute verschlüsselte Daten auf Vorrat abzufangen und zu speichern, um sie später mit einem leistungsfähigen Quantencomputer zu entschlüsseln. Sie macht die Migration für alle Daten dringlich, deren Schutzbedarf über zehn Jahre hinausreicht.

Krypto-Agilität

Die Fähigkeit eines Systems, kryptografische Verfahren und Schlüssellängen auszutauschen, ohne neu entwickelt werden zu müssen. Algorithmen liegen dabei als konfigurierbare Parameter vor statt fest im Code.

ML-KEM

Module-Lattice-Based Key-Encapsulation Mechanism, standardisiert als NIST FIPS 203 und aus CRYSTALS-Kyber hervorgegangen. Es ersetzt RSA und ECDH beim Schlüsselaustausch, etwa in TLS, VPN und E-Mail-Transport.

Hybride Schlüsseleinigung

Die Kombination eines klassischen und eines quantensicheren Schlüsseleinigungsverfahrens, deren Ergebnisse zu einem Sitzungsschlüssel verbunden werden. Die Verbindung bleibt sicher, solange mindestens eines der beiden Verfahren hält.

Alexander Ohl

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