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Barrierefreie Websites 2027: BIK-Richtlinien, BITV 2.0 & Prüftools für Entwickler

Barrierefreie Websites 2027: BIK-Richtlinien, BITV 2.0 & EN 301 549 im Praxis-Test. Prüftools, Tastaturfokus, ARIA & Checkliste für barrierefreies Webdesign.

💻 Webentwicklung Veröffentlicht am 7. November 2026 | Lesezeit: ca. 21 Minuten | Autor: Pragma-Code Redaktion
Barrierefreie Websites 2027: BIK-Richtlinien, BITV 2.0 Prüfschritte und Frontend-Architektur für Entwickler

Während das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) primär den rechtlichen Rahmen für den Verbraucher- und E-Commerce-Sektor vorgibt, markiert das Jahr 2027 das endgültige Auslaufen wesentlicher Übergangsfristen für Unternehmens- und Behördenportale im gesamten DACH-Raum. In diesem technischen Leitfaden erfahren Webentwickler, Agenturen und IT-Entscheider, wie der über 90 Prüfschritte umfassende BIK BITV-Test funktioniert, wie Sie das offizielle BIK-Prüftool einsetzen und wie saubere semantische Frontend-Architektur Ihr System nachhaltig vor Mängelrügen schützt.

Teil unserer Themen-Hub-Serie:

Dieser Artikel ist ein vertiefender Fachbeitrag aus unserem Content-Cluster. Entdecken Sie die vollständige Übersicht auf unserer Hauptseite: BFSG Barrierefreiheit →

Executive Summary: Digitale Barrierefreiheit auf dem Prüfstand 2027
  • Übergangsfristen enden 2027: Während die erste Phase des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) primär Verbraucher-Webshops betraf, greifen bis 2027 verbindliche Konformitätsnachweise für alle digitalen B2B-Kundenportale, Unternehmens-Websites und öffentliche Schnittstellen.
  • Der BIK BITV-Test als Goldstandard: Mit über 90 normierten Prüfschritten auf Basis der europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 und den aktuellen WCAG 2.2 stellt das BIK-Prüfverfahren das einzig rechtsverbindlich anerkannte Prüfsiegel in Deutschland dar.
  • Automatisierung vs. menschliches Audit: CI/CD-Tools wie axe-core oder Pa11y decken maximal 30 % bis 40 % aller Barrieren auf. Echte Rechtssicherheit erfordert manuelle Tastaturnavigation und Screenreader-Tests.
  • Die Overlay-Falle vermeiden: Oberflächliche JavaScript-Widgets („Accessibility Overlays“) manipulieren lediglich Styles, reparieren jedoch keinen fehlerhaften DOM-Baum und scheitern bei behördlichen BIK-Audits ausnahmslos.

Kontext & Abgrenzung: Während unser juristischer Leitfaden zum BFSG im Online-Handel die rechtlichen Schwellenwerte für Händler analysiert und unser Beitrag zur Abmahnwelle Barrierefreiheit die taktische Abwehr von Klägerkanzleien beleuchtet, fungiert dieser Beitrag als technisches Implementierungs- und Audit-Handbuch für Entwickler, Software-Architekten und IT-Leiter. Sie lernen, wie Sie Ihre Webanwendungen systematisch nach den anerkannten BIK-Kriterien auditieren, Code-Defekte im Frontend beheben und das offizielle BIK-Prüfsiegel erlangen.

1. Warum 2027 das entscheidende Stichtagsjahr für Barrierefreiheit ist

Seit dem 28. Juni 2025 ist das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Doch viele mittelständische Betriebe und IT-Verantwortliche wähnten sich bisher in Sicherheit: Häufig beriefen sich Organisationen auf branchenspezifische Übergangsregelungen für vor dem Stichtag geschlossene Rahmenverträge oder auf den Bestandsschutz bestehender Webportale und Fachapplikationen.

Im Jahr 2027 laufen diese Übergangsfristen unweigerlich aus. Zudem verschärfen die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer ihre Prüffrequenz signifikant. Im Fokus stehen nicht mehr nur einfache B2C-Onlineshops, sondern:

  • Digitale Kunden- und Händlerportale (B2B): Extranets, Händler-Bestellplattformen und Self-Service-Dashboards im Maschinenbau und Großhandel.
  • Buchungs- und Terminvereinbarungs-Systeme: Interaktive Web-Flows für Dienstleister, Handwerksbetriebe und Gesundheitsanbieter.
  • SaaS- und Web-Applikationen: Cloud-basierte Softwarelösungen, die über Web-Frontends von Mitarbeitern und Endkunden bedient werden.
  • Öffentliche Schnittstellen & Relaunches: Jede Website, die seit 2025 grundlegend überarbeitet wurde, verliert den Bestandsschutz sofort und muss lückenlos nach EN 301 549 V3.2.1 zertifiziert sein.
Normative Hierarchie im DACH-Raum: Die rechtliche Grundlage bildet die europäische Richtlinie (European Accessibility Act, EAA). In Deutschland wird diese durch das BFSG umgesetzt. Die technisch verbindliche Spezifikation ist die europäische Norm EN 301 549 (Kapitel 9: Web), welche wiederum wortgleich den Kriterien der WCAG 2.1 Stufe AA entspricht – in der behördlichen Praxis ergänzt durch die Prüfregeln der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und die neuen Richtlinien der WCAG 2.2.

Wer erst reagiert, wenn ein Bußgeldbescheid der Marktüberwachungsbehörde über bis zu 100.000 Euro ins Haus flattert oder Klägerverbände auf Unterlassung klagen, riskiert nicht nur immense Rechtskosten, sondern im schlimmsten Fall die behördliche Stilllegung des digitalen Angebots. Ein fundierter Audit- und Sanierungsplan nach BIK-Standard ist die einzig verlässliche Absicherung.

2. Die 4 Säulen nach WCAG 2.2: Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich, Robust

Jede fundierte Barrierefreiheitsprüfung – egal ob BIK-Test, BITV-Audit oder internationaler W3C-Check – basiert auf den vier fundamentalen Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines. Bei der Umsetzung in modernen Frontend-Frameworks wie Astro, React oder Vue müssen Entwickler diese Prinzipien direkt in der Komponenten-Architektur verankern:

Prinzip 1 · Wahrnehmbar

Informationen zugänglich visualisieren

Inhalte müssen so aufbereitet sein, dass Nutzer sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Sinnen erfassen können. Das schließt Farbfehlsichtigkeiten, Sehbehinderungen und Hörschäden ein.

Prinzip 2 · Bedienbar

Lückenlose Tastaturnavigation garantieren

Alle interaktiven Bedienelemente (Links, Buttons, Formulare, Modals) müssen ausnahmslos ohne Computermaus oder Touchscreen allein über die Tastatur bedienbar sein.

Prinzip 3 · Verständlich

Vorhersehbare & intuitive Bedienlogik

Texte, Navigationsstrukturen und interaktive Statusmeldungen müssen klar formuliert, sprachlich deklariert und logisch konsistent über alle Unterseiten hinweg aufgebaut sein.

Prinzip 4 · Robust

Kompatibilität mit assistiven Systemen

Der Quellcode muss nach offiziellen HTML5-Spezifikationen valide formuliert sein, damit assistive Technologien wie Screenreader den DOM-Baum zuverlässig interpretieren können.

Neu in den WCAG 2.2 sind unter anderem die Erfolgskriterien 2.4.11 Focus Appearance (Mindestgröße und Kontrast des Fokus-Indikators zur umgebenden Fläche) sowie 3.3.8 Accessible Authentication (Verzicht auf kognitive Gedächtnistests bei Logins, beispielsweise durch Passkey-Unterstützung oder Kopierbarkeit von Passwörtern). Diese Vorgaben sind 2027 zwingender Bestandteil qualifizierter Audits.

3. Das offizielle BIK-Prüftool & die 90+ BITV-Prüfschritte im Detail

Was unterscheidet einen beliebigen Online-Accessibility-Scanner von einem echten BIK-Test? Hinter dem Kürzel BIK („Barrierefrei Informieren und Kommunizieren“) steht ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördertes Projektkonsortium unter Beteiligung von führenden Behinderten-Selbsthilfeorganisationen und Digitalagenturen. Der BIK BITV-Test ist das in Deutschland maßgebliche Prüfverfahren für Web-Angebote.

Der BIK-Prüfkatalog umfasst über 90 detaillierte Einzelprüfschritte. Jeder Prüfschritt ist exakt einem Kriterium der europäischen Norm EN 301 549 bzw. der BITV 2.0 zugeordnet:

Prüfschritt 9.1.1.1a: Alternativtexte für informative Bedienelemente und Grafiken

Jedes Bild, Diagramm und Icon muss ein adäquates alt-Attribut besitzen. Rein dekorative Grafiken müssen explizit mit alt="" entwertet werden. Wichtig: Reine Dateinamen („hero_banner_v2.png“) oder generische Füllwörter führen zum sofortigen Nichtbestehen des Prüfschritts.

Prüfschritt 9.1.4.3: Kontraste von Texten und grafischen Bedienelementen

Normaltext (unter 18pt bzw. unter 14pt fett) muss einen Leuchtdichtekontrast von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund aufweisen. Bedienelemente, Fokusrahmen und Tabellenrahmen benötigen mindestens 3,0:1. Der Test prüft sowohl Light- als auch Dark-Mode-Themes sowie transparente Overlays.

Prüfschritt 9.2.1.1: Ohne Maus nutzbar (Tastaturbedienbarkeit)

Alle Aktionen – inklusive Aufklappmenüs, Dropdown-Filtern, Akkordeons, Datumswählern und Modals – müssen mit der Tastatur erreichbar und triggerbar sein. Es darf zu keinem Zeitpunkt zu einer „Tastaturfalle“ kommen, bei der der Fokus in einem iFrame oder Cookie-Banner gefangen bleibt.

Prüfschritt 9.2.4.7: Aktuelle Position des Fokus deutlich sichtbar

Der Fokusindikator darf niemals per CSS via outline: none oder outline: 0 unterdrückt werden, ohne dass ein gleichwertiger oder kontrastreicherer Ersatzindikator definiert wurde. Der BIK-Test misst die sichtbare Fläche und den Kontrast des Fokusrings gegenüber anliegenden Farben.

Prüfschritt 9.4.1.2: Name, Rolle, Wert (WAI-ARIA & Semantik)

Dynamische JavaScript-Elemente müssen korrekte Accessibility-Informationen im Accessibility Tree des Browsers bereitstellen. Ein benutzerdefinierter Switcher benötigt role="switch" und aria-checked="true|false", damit Screenreader den Zustand eindeutig ansagen.

Der Ablauf eines BIK-Prüfverfahrens gliedert sich in vier klar definierte Phasen:

Der 4-stufige BIK- & BITV-Prüfprozess für barrierefreie Web-Frontends nach EN 301 549

  1. Phase 1: Pre-Audit & automatisierte Tool-Prüfung

    Ermittlung repräsentativer Seitenmuster (Startseite, Leistungsseite, Formular, Shop/Checkout, Fehlerseite) und Ausführung automatisierter Scans zur Beseitigung offensichtlicher Syntaxfehler.

  2. Phase 2: Manuelle Tastatur- und Detailprüfung

    Ein geschulter Prüfer steuert die gesamte Webpräsenz ausschließlich über die Tastatur. Geprüft werden Tab-Reihenfolge, Fokusindikatoren, Skip Links und die Bedienbarkeit komplexer Widgets.

  3. Phase 3: Prüfung mit assistiven Technologien

    Testläufe mit aktuellen Screenreadern (NVDA unter Windows mit Firefox/Chrome, VoiceOver unter macOS/iOS mit Safari). Geprüft wird die Verständlichkeit von Sprachausgaben und dynamischen Änderungen.

  4. Phase 4: Prüfbericht, Mängelbeseitigung & Prüfsiegel

    Erstellung eines formalen BIK-Prüfberichts mit detaillierter Fehlerdokumentation. Nach Behebung verbleibender Mängel in der Nachevaluation erhält die Website das offizielle BIK-Prüfsiegel („gut zugänglich“ oder „sehr gut zugänglich“).

4. Entwickler-Praxis: Saubere Code-Patterns für barrierefreie Frontends

Digitale Barrierefreiheit scheitert in der Praxis selten am bösen Willen, sondern fast immer an falschen Frontend-Architekturentscheidungen. Wer ein solides semantisches Fundament baut, spart hunderte Stunden nachträglicher Mängelbehebung:

Das 3-Schichten-Modell barrierefreier Frontend-Architektur: HTML5, WAI-ARIA 1.2 und Fokus-Management

Muster 1: Das accessible Akkordeon (FAQ / Dropdown)

Klassischer Entwicklerfehler: Ein <div class="accordion-header" onClick="toggle()"> ohne Tastaturfokus und ohne Zustandsanzeige. Die barrierefreie BIK-konforme Lösung setzt auf einen nativen Button mit aria-expanded:

<!-- Barrierefreies Akkordeon-Element -->
<div class="faq-item">
  <h3>
    <button 
      type="button" 
      id="faq-btn-1" 
      class="faq-trigger" 
      aria-expanded="false" 
      aria-controls="faq-panel-1">
      Welche Kriterien umfasst der BIK BITV-Test?
      <span class="icon" aria-hidden="true">+</span>
    </button>
  </h3>
  <div 
    id="faq-panel-1" 
    role="region" 
    aria-labelledby="faq-btn-1" 
    class="faq-content" 
    hidden>
    <p>Der Test prüft über 90 normierte Kriterien der EN 301 549...</p>
  </div>
</div>

Der dazugehörige JavaScript-Controller schaltet lediglich das Attribut aria-expanded="true|false" und toggelt das HTML5-hidden-Attribut. Assistive Screenreader kündigen sofort an: „Button, Welche Kriterien..., eingeklappt“ bzw. „ausgeklappt“.

Muster 2: Barrierefreie Dialoge mit dem nativen HTML5 <dialog>

Modale Fenster gehörten jahrelang zu den größten Fehlerquellen: Fokus lief im Hintergrund weiter, Screenreader lasen verdeckte Inhalte vor, und Tastaturnutzer konnten das Fenster nicht mit Escape schließen. Mit dem modernen HTML5-<dialog>-Tag löst der Browser das Focus-Trapping heute nativ:

<!-- Nativer, barrierefreier Modal-Dialog -->
<dialog id="contact-dialog" aria-labelledby="dialog-title" aria-modal="true">
  <div class="dialog-body">
    <h2 id="dialog-title">Unverbindliche Projektanfrage stellen</h2>
    <form method="dialog">
      <label for="client-email">Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse:</label>
      <input type="email" id="client-email" required />
      
      <div class="dialog-actions">
        <button type="submit" value="cancel">Abbrechen</button>
        <button type="submit" value="confirm" class="btn-primary">Absenden</button>
      </div>
    </form>
  </div>
</dialog>

Durch Aufruf von document.getElementById('contact-dialog').showModal(); sperrt der Browser den Hintergrund automatisch gegen Tastaturfokus und Interaktion ab, fängt die Escape-Taste nativ ab und stellt den Fokus beim Schließen wieder auf den Auslöser-Button zurück.

Muster 3: WCAG 2.2-konformer Fokusrahmen per CSS

Die größte Sünde im Webdesign ist das pauschale Entfernen des Fokusrings. Ein BIK-konformer Fokusrahmen ist in jedem Zustand kontrastreich und hebt sich sowohl vom Element als auch vom Seitenhintergrund ab:

/* BIK- und WCAG-2.2-konformer Fokus-Indikator */
:focus-visible {
  outline: 3px solid #ffc829 !important; /* Pragma-Gold-Kontrast */
  outline-offset: 3px !important;
  box-shadow: 0 0 0 5px rgba(15, 20, 48, 0.9) !important; /* Dunkler Kontrast-Schatten */
  transition: outline-offset 0.15s ease-in-out;
}

/* Nie wieder outline: none ohne sichtbaren Ersatz! */
a:focus, button:focus, input:focus {
  /* Browsereigene Tastatur-Erkennung nutzen */
}

Experten-Tipp: Skip-Links für Tastaturnutzer

Platzieren Sie als allererstes Kindelement im <body> einen Tastatur-Sprunglink: <a href="#main-content" class="skip-link">Direkt zum Hauptinhalt springen</a>. Dieser Link ist per CSS unsichtbar (transform: translateY(-100%)), wird aber beim ersten Tastaturdruck auf Tab sichtbar am oberen Bildschirmrand eingeblendet. Tastaturnutzer müssen so nicht bei jedem Seitenwechsel durch 40 Header-Navigationspunkte tabben.

5. Prüf-Tooling im Vergleich: Linters vs. Overlays vs. BIK-Expertenaudit

Unternehmen, die ihre Websites auf Barrierefreiheit prüfen möchten, stehen vor einem breiten Spektrum an Werkzeugen. Doch welches Tool leistet was – und wo liegen die Grenzen der Automatisierung?

Prüfmethoden im Vergleich: Automatisierte Scans vs. JavaScript-Overlays vs. BIK BITV-Expertenaudit

Vergleichsanalyse: Automatisierte CI/CD-Scans vs. BIK BITV-Audit

Automatisierte Scans (axe-core, Pa11y, Lighthouse)
  • Prüftiefe: Erkennt ca. 30 % bis 40 % aller WCAG-Kriterien vollautomatisch (Farbkontraste, fehlende Alt-Attribute, HTML-Syntaxfehler).
  • Einsatzort: Perfekt als automatisierter Quality-Gate in Git-Pipelines und Pull-Requests vor jedem Release.
  • Kostenfaktor: Nahezu kostenlos als Open-Source-Bibliothek direkt im Build-Workflow integrierbar.
  • Grenzen: Kann nicht beurteilen, ob ein Alt-Text das Bild sinnvoll beschreibt oder ob eine Tab-Reihenfolge logisch ist.
BIK BITV-Expertenaudit & Prüfsiegel
  • Prüftiefe: 100 % Konformitätsprüfung nach EN 301 549 über 90+ standardisierte Prüfschritte.
  • Einsatzort: Verbindliche Bestandsaufnahme vor Relaunches, Zertifizierung vor 2027 und gerichtsfeste Dokumentation.
  • Kombination: Manuelle Prüfung mit realen Tastaturen und Screenreadern (NVDA, VoiceOver) durch zertifizierte Prüfer.
  • Rechtssicherheit: Vollständiger Prüfbericht und akkreditiertes Prüfsiegel schützen vor Bußgeldern und Verbandsklagen.

6. Die Overlay-Falle: Warum Widgets vor dem BIK-Test versagen

In den vergangenen Jahren versprachen zahlreiche Anbieter von sogenannten Accessibility Overlays (z. B. AccessiBe, UserWay) eine vermeintlich magische Lösung: Durch das Einfügen einer einzigen Zeile JavaScript-Code solle jede Website per KI-Knopfdruck vollkommen barrierefrei und abmahnsicher werden.

Die Realität im Jahr 2026/2027 ist ernüchternd: Diese Widgets verändern lediglich CSS-Styles (wie Kontraste oder Schriftgrößen) im Browser des Nutzers, reparieren jedoch die strukturellen Defekte im HTML-Quellcode nicht. Führende Behindertenverbände, darunter der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) sowie internationale Bündnisse wie das Overlay Fact Sheet (unterzeichnet von über 800 renommierten Accessibility-Experten), warnen ausdrücklich vor diesen Tools:

  • Kollision mit Screenreadern: Viele Overlays injizieren fehlerhafte ARIA-Attribute, die native Screenreader-Funktionen stören oder komplett blockieren.
  • Keine BIK-Konformität: Bei einer offiziellen BIK-Prüfung oder einem behördlichen BFSG-Monitoring werden Overlays standardmäßig deaktiviert, da die Norm EN 301 549 Barrierefreiheit im nativen Code vorschreibt.
  • Erhöhtes Abmahnrisiko: Klägerkanzleien nutzen automatisierte Crawler, die gezielt nach den JavaScript-Dateien bekannter Overlay-Anbieter suchen, da deren Präsenz ein verlässlicher Indikator für unbereinigte Quellcode-Altlasten ist.
Fazit zu Overlays: Echte Barrierefreiheit lässt sich nicht als Plugin auf eine fehlerhafte Codebasis kleben. Sie muss im Frontend-Quellcode (HTML5, CSS, ARIA) nativ und semantisch sauber implementiert sein.

7. 60-Tage-Fahrplan & Quick-Check zur BIK-Konformität

Um Ihre Website oder Web-Applikation bis zum Stichtag 2027 stressfrei und rechtssicher auf BIK-Konformität zu bringen, empfehlen wir einen strukturierten 60-Tage-Ablauf:

  1. Tage 1–10: Automatisierter Baseline-Scan & Template-Audit

    Einrichten von axe-core oder Pa11y in der CI/CD-Pipeline. Automatisierter Scan aller Kern-Seitentypen und Beseitigung trivialer Syntax-, Label- und Kontrastfehler.

  2. Tage 11–25: Tastaturfokus & Komponenten-Sanierung

    Überprüfung aller interaktiven Elemente (Navigation, Footer, Suchfunktion, Modals). Implementierung von :focus-visible, Beseitigung von Keyboard Traps und Integration des Skip-Links.

  3. Tage 26–40: Formular- & Checkout-Optimierung

    Lückenlose Zuordnung aller Formularfelder mit expliziten <label for>-Tags. Konfiguration aussagekräftiger ARIA-Fehlermeldungen und barrierefreier Fehlervalidierung.

  4. Tage 41–50: Manuelle Screenreader-Validierung

    Praxistest mit NVDA (Windows) und VoiceOver (macOS). Prüfung des Leseflusses, der Bildbeschreibungen und dynamischer Inhaltsaktualisierungen.

  5. Tage 51–60: Barrierefreiheitserklärung & BIK-Abschlussaudit

    Veröffentlichung der rechtskonformen Barrierefreiheitserklärung mit Feedback-Mechanismus und optionaler Antrag auf Erteilung des BIK-Prüfsiegels.

Quick-Check: 5 Sofortprüfungen für Ihre Entwickler

1. Mauslose Navigation: Ziehen Sie die Maus ab und navigieren Sie 5 Minuten nur mit Tab, Enter und Leertaste durch Ihre Website. Ist der Fokus jederzeit klar sichtbar?
2. Kontrast-Check: Prüfen Sie mit dem BIK- oder WebAIM-Contrast-Checker alle hellgrauen Texte und orangen/gelben Buttons gegen ihren Hintergrund auf mindestens 4,5:1.
3. Screenreader-Test: Aktivieren Sie VoiceOver (Cmd + F5 auf Mac) und schließen Sie die Augen. Können Sie ein Kontaktformular ausfüllen und absenden?
4. Zoom-Test auf 200 %: Zoomen Sie im Desktop-Browser auf 200 %. Brechen Texte aus Containern aus oder verschwinden Buttons hinter fest positionierten Bannern?
5. Erklärung prüfen: Ist auf jeder Unterseite eine Barrierefreiheitserklärung im Footer verlinkt, die eine konkrete E-Mail-Adresse und ein Feedback-Formular bereitstellt?

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8. Quellen & Offizielle Normen-Dokumentation (Stand: 2027)

  • BIK für Alle / BIK BITV-Test: Das offizielle Prüfverfahren für barrierefreie Webangebote nach BITV 2.0 und EN 301 549 (bik-fuer-alle.de, Stand: 2026/2027).
  • W3C Web Accessibility Initiative (WAI): Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Standard-Spezifikation (w3.org/TR/WCAG22/).
  • ETSI EN 301 549 V3.2.1: Harmonisierte europäische Norm zu Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen (etsi.org).
  • Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Leitfäden und Auslegungshinweise zur Umsetzung des BFSG und der BITV 2.0 (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de).
  • Overlay Fact Sheet: Internationale Stellungnahme von über 800 Barrierefreiheits-Experten und Verbänden zu den Risiken von JavaScript-Overlays (overlayfactsheet.com).

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Erweitertes Fachglossar

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das deutsche Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Es verpflichtet Anbieter digitaler Dienstleistungen zur Einhaltung barrierefreier Standards nach WCAG und EN 301 549.

WCAG

Web Content Accessibility Guidelines: Der internationale technische Standard des W3C für barrierefreie Webinhalte, strukturiert in den Stufen A, AA und AAA.

Barrierefreiheitserklärung

Ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument auf Websites, das den aktuellen Stand der Barrierefreiheit, bekannte Mängel sowie einen barrierefreien Feedback-Mechanismus ausweist.

Screenreader

Eine assistive Software (wie NVDA, JAWS oder VoiceOver), die Bildschirminhalte per Sprachsynthese oder Braillezeile für sehbehinderte Nutzer akustisch oder taktil wiedergibt.

ARIA

Accessible Rich Internet Applications: Eine W3C-Spezifikation für HTML-Attribute, die semantische Rollen, Zustände und Eigenschaften interaktiver UI-Elemente für assistive Technologien beschreibt.

Alexander Ohl

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Automatischer Assistent • Online

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